Eine alte politische Debatte über Deutschlands Prostitutionsgesetze ist wieder da. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Dorothee Bär (CSU) fordert erneut ein Sexkauf-Verbot nach schwedischem Vorbild. Branchenverbände und mindestens eine Landesministerin lehnen den Vorschlag öffentlich ab.

Das Argument für ein Verbot

Bär nennt die Lage von Sexarbeiterinnen in Deutschland dramatisch. Sie will einen, wie sie sagt, Paradigmenwechsel: Bestraft werden sollen die Käufer, nicht die Verkäuferinnen. Das ist das sogenannte nordische oder schwedische Modell. Schweden hat es 1999 als erstes Land eingeführt, seitdem sind mehrere andere Länder gefolgt. Bär verweist auf Schätzungen, nach denen es in Deutschland viel mehr Sexarbeiterinnen gibt als offiziell angemeldet sind. Schon diese Lücke zeige, sagt sie, wie wenig das heutige System die Menschen wirklich schützt.

Der Widerstand

Der Bundesverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen, ein bundesweiter Branchenverband, lehnt den Vorschlag ab. Ein Kaufverbot garantiere keine Sicherheit für Sexarbeiterinnen, argumentiert der Verband. Es würde die Arbeit eher weiter in die Illegalität drängen, weg von dem Schutz, den das ProstSchG heute bietet. Josefine Paul, Familien- und Gleichstellungsministerin der Grünen in Nordrhein-Westfalen, sieht das ähnlich. Sie erinnert daran, dass der deutsche Gesetzgeber sich bewusst entschieden hat, Prostitution als legale Dienstleistung mit klaren Regeln und Grenzen zu regulieren, statt sie zu bestrafen.

Wo die Sache tatsächlich steht

Ein Kaufverbot gibt es zurzeit nicht, und das geregelte System unter dem ProstSchG gilt weiter im ganzen Land. Es ist ein politisches Argument, das immer wieder auftaucht, kein Gesetz, das gerade beraten wird. Man sollte es auch nicht mit der anderen, tatsächlich geplanten Reform des Menschenhandelsrechts verwechseln, die diesen Sommer den Bundestag durchläuft. Die richtet sich gezielt gegen erzwungene Ausbeutung, nicht gegen die legale Branche als Ganzes. Wie die aktuelle Rechtslage in den einzelnen Städten aussieht, zeigen unser Berlin-Escort-Leitfaden und die Übersicht zur Rechtslage nach Städten. Dort steht, was heute gilt, egal wohin diese Debatte als Nächstes geht.