Der Bundestag will voraussichtlich am 26. Juni über eine große Reform der deutschen Gesetze gegen Menschenhandel debattieren. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 27. Mai gebilligt. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1712 in deutsches Recht um. Dafür hat die Regierung Zeit bis zum 15. Juli. Der Entwurf überträgt aber nicht nur die EU-Vorgaben, er überarbeitet auch die Strafvorschriften zu Menschenhandel und sexueller Ausbeutung selbst.

Was sich tatsächlich ändert

Der Entwurf erweitert die rechtliche Definition von Menschenhandel. Neben den bisherigen Kategorien gehört dann auch Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft, illegaler Adoption und Zwangsheirat dazu. Außerdem kommt eine Strafbarkeit für die Nachfrage dazu, und zwar für alle Formen von Ausbeutung, die das Gesetz erfasst, nicht nur für sexuelle Ausbeutung. Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner ist Berichterstatter für das Gesetz. Er sagt, die Reform fasse ein unübersichtliches Regelwerk zusammen und stärke gleichzeitig den Schutz der Opfer.

Was davon nicht betroffen ist

Hier muss man genau sein. Das Gesetz richtet sich gegen Menschenhandel und erzwungene Ausbeutung. Es richtet sich nicht gegen die geregelte, freiwillige Begleitbranche, die unter dem eigenen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) arbeitet. Das ist wichtig, weil beides in der öffentlichen Debatte oft durcheinandergeht. Angemeldete, unabhängige Anbieterinnen, die nach dem ProstSchG arbeiten, sind nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Es zielt gezielt auf Menschenhandelsnetzwerke und erzwungene Ausbeutung. Unsere Analyse der Gesetzesänderungen 2025 in Deutschland zeigt, wie sich das ProstSchG selbst entwickelt hat, unabhängig von dieser Reform.

Der Entwurf geht jetzt in die Beratung im Ausschuss, federführend ist der Rechtsausschuss. Wer als Anbieterin oder Kunde den Überblick behalten will, welche Regeln wo gelten, fährt mit unserem Leitfaden zur Rechtslage nach Städten besser, als die Gesetzgebung direkt zu verfolgen.